AH97.20-P-9409-01A Hinweise zur Verarbeitung von Dauerunterbodenschutz Typ 124, 126, 129, 140, 163, 164, 168, 169, 170, 171, 199, 201, 202, 203, 204, 208, 209, 210, 211, 215, 216, 219, 220, 221, 230, 240, 245.2, 251, 414, 461, 463, 671, 690.6, 901, 902, 903, 904, 905, 906, WD1, WD2, WD3, WD6, WD7, XD1, XD2, XD3, XD4, XD5, XD6, XD7, YD1, YD2, YD3, YD4, YD5, YD6, YD7

Der Rahmenboden ist serienmäßig mit einem Dauerunterbodenschutz aus PVC versehen, siehe Handbuch "Lack und Korrosionsschutz". Material aus PVC wird serienmäßig auch für Abdichtarbeiten, z. B. für Punktnähte und Türfalze verwendet.

Wenn Material aus PVC verbrennt, entsteht stark korrosionsfördernde Salzsäure.
An verbranntes Material aus PVC lässt sich der neue Dauerunterbodenschutz nur mangelhaft anschließen, so dass es später zur Bildung von Rost kommt.
  Deshalb sind der Unterbodenschutz aus PVC sowie die Nahtabdichtung aus PVC vor Beginn von Löt- und Schweißarbeiten zu entfernen.
Dies gilt auch für Arbeiten wie z. B. Trennschneiden oder Schleifen.

Aus den genannten Gründen sollte beim Abtrennen von beschädigten Karosserieteilen dem "kalten" Trennen der Vorzug gegeben werden.